Ebli/ Anklam-Trapp: Neu eingeführter §90a ermöglicht Sicherung der flächendeckenden medizinischen Versorgung

Gesundheit

Der in das Fünfte Sozialgesetzbuch eingefügte §90a eröffnet den Ländern die Möglichkeit, durch ein Landesgesetz, ein Gemeinsames Landesgremium für sektorenübergreifende Fragen der medizinischen Versorgung zu bilden. Das zuständige Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie beabsichtigt die Einrichtung dieses Gremiums.
Hierzu erklären die Gesundheitspolitische Sprecherin Kathrin Anklam-Trapp und die Abgeordnete Friederike Ebli:

„Inhaltlich soll sich das Gremium mit der zukunftsorientierten, flächendeckenden medizinischen Versorgung in Rheinland-Pfalz beschäftigten und hierfür Konzepte erarbeiten, die sektorenübergreifende Bedarfe und deren Deckung thematisieren.
Weiterhin bietet das durch die Landesregierung geplante, gemeinsame Gremium, allen Partnern im Gesundheitswesen ein bisher noch nicht vorhandenes Instrument der Zusammenarbeit. Ein zusätzlicher gegenseitiger Informationsaustausch für Planungs- und Bedarfsfragen kann somit sektoren- und berufsgruppenübergreifend sichergestellt werden. Außerdem ermöglicht dies die Koordination der für die Sicherstellung der ambulanten und stationären Versorgung zuständigen Stellen.
Das Gremium setzt sich aus den unterschiedlichsten Vertreterinnen und Vertretern sowohl aus dem Gesundheitsbereich, als auch auf kommunaler Ebene zusammen. Es kann Empfehlungen zu sektorenübergreifenden Versorgungsfragen abgeben, um somit entstehende Missstände vorher aufzudecken und Lösungen hierfür zu erarbeiten.
Die SPD-Landtagsfraktion wird das in absehbarer Zukunft einberufene Gemeinsame Landesgremium mit aller Kraft unterstützen und hofft hierdurch, dass die Bürgerinnen und Bürger von Rheinland-Pfalz von der noch besseren sektorenübergreifenden Kommunikation im medizinischen Bereich profitieren werden“, so Ebli und Anklam-Trapp.

 
 

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