Frauen- und Gleichstellungspolitische Schwerpunkte des Landeshaushalts 2012-2013

Landespolitik

in der Debatte um den Landeshaushalt 2012/2013 haben sich zahlreiche Organisationen und Ehrenamtliche aus dem Bereich der Frauen- und Gleichstellungsarbeit intensiv beteiligt; viele haben uns SPD-Landtagsabgeordnete angesprochen und angeschrieben. Dafür bedanken wir uns.

Wir legen besonderen Wert darauf, dass unterschiedliche soziale Anliegen auch in Zeiten harten Sparens nicht gegeneinander ausgespielt werden.

Eine besondere Priorität bei der Ausgestaltung des Kapitels „Frauen“ im Landeshaushalt war es, die Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und Mädchen auch in Zukunft verlässlich zu unterstützen: Die Zuschüsse für Frauenhäuser, Frauennotrufe, Interventionsstellen und Beratungsstellen zu Menschenhandel und Zwangsprostitution werden aufrechterhalten und sogar leicht aufgestockt, damit diese konkreten Hilfsangebote für Frauen und Mädchen in akuten Notlagen trotz Kostensteigerungen auf dem bisherigen Niveau fortgeführt werden können.
Konkret: Zuschüsse werden um 2% aufgestockt

Darüber hinaus erhalten die Frauenhäuser, Interventionsstellen und Frauennotrufe künftig einen zusätzlichen Zuschuss für ihre interne Koordinierungsarbeit.

Außerdem haben wir den Haushaltsposten für die Täterarbeit im Rahmen des Rheinland-Pfälzischen Interventionsprojekts gegen Gewalt in engen sozialen Beziehungen (RIGG) im Vergleich zur Regierungsvorlage aufgestockt, um auch hier weiterhin eine ausreichende Finanzierung sicherzustellen. Denn hier geht es um diejenigen Frauen und Mädchen, die am allerdringendsten unserer Hilfe bedürfen.

Konkret zur RIGG-Täterarbeit:

Haushaltsentwurf zum Posten 03 02 684 65
ist 2010: 403.975
Ansatz 2011: 458.000
(Ist-Wert 2011: 456.000 Euro)

Ansatz 2012 (alt): 263.800
Ansatz 2013 (alt): 263.800

Anpassung im Deckblatt:
Ansatz (neu) +140.000 pro Jahr auf jährlich 403.800
Mit dem gegenüber der Regierungsvorlage erhöhten Ansatz soll sichergestellt werden, dass die Täterarbeitseinrichtungen sowie die Forensische Ambulanz auf ähnlich hohem Niveau wie 2011 gefördert werden.

Einen CDU-Antrag hinsichtlich gesonderter Zuschüsse zur Betreuung traumatisierter Kinder in Frauenhäusern haben wir abgelehnt, weil die Union das Geld dafür von den Zuschüssen für Kindergärten abzweigen wollte – einen anderen realistischen Finanzierungsvorschlag gab es von dieser Seite nicht. Ein solches Ansinnen kann in unseren Augen nur von einer Partei kommen, die den Stellenwert der öffentliche Kinderbetreuung ohnehin immer wieder infrage stellt: Sozialpolitische Irrwege wie das Betreuungsgeld machen deutlich, welches Frauen- und Familienbild dahinter steckt. Außerdem sind wie der Überzeugung, dass ein spezieller Kinderbetreuungs-Etat in der Größenordnung eines 400-Euro-Jobs pro Frauenhaus, wie ihn die CDU vorschlägt, ungeeignet für eine angemessene Betreuung traumatisierter Kinder ist. Statt derartiger Symbolpolitik gilt es von Seiten des Landes, die Zusammenarbeit der Jugendhilfe mit den Frauenhäusern weiter zu verbessern und den Trägern der Frauenarbeit finanzielle Planungssicherheit bezüglich der Personalkosten zu geben – wie oben dargestellt, haben wir dies getan.

Ein weiteres besonders wichtiges Anliegen ist für uns die Unterstützung Alleinerziehender auf dem Arbeitsmarkt. Deshalb haben wir gemeinsam mit den Grünen einen Haushaltsposten für Qualifizierungs- und Beschäftigungszuschüsse zugunsten der arbeitsmarktpolitischen Förderung Alleinerziehender aufgestockt. Konkret haben wir den Haushaltsansatz für Zuschüsse zu Maßnahmen zur Qualifizierung und Beschäftigung von arbeitslosen und von Arbeitslosigkeit bedrohten Mädchen und Frauen sowie zur Verbesserung der Ausbildung von Mädchen und Frauen (Titel 07 12 - 684 15) im Vergleich zur Regierungsvorlage von 260.000 Euro auf 310.000 Euro erhöht. Das zusätzliche Geld wird in vollem Umfang dem ersten Untertitel Ausbildungs-Beschäftigungs- und Qualifizierungsmaßnahmen zugeordnet, für den dann insgesamt 150.000 Euro zur Verfügung stehen. Das sind fast 30.000 Euro mehr als die für das Jahr 2011 veranschlagten 120.300 Euro. Unser Anliegen ist es , dass diese Mittel ausschließlich alleinerziehenden Müttern ohne Ausbildungsabschluss zugutekommen. Diesen wird die Möglichkeit eröffnet, eine Ausbildung in Teilzeit zu absolvieren und somit einen ersten Schritt in eine eigene Existenzsicherung zu schaffen.

Konkret:
Ursprünglich war eine Kürzung des Titels 07 12 - 684 15 „Zuschüsse zu Maßnahmen zur Qualifizierung und Beschäftigung von arbeitslosen und von Arbeitslosigkeit bedrohten Mädchen und Frauen sowie zur Verbesserung der Ausbildung von Mädchen und Frauen“ von 340.000 auf 260.000 Euro vorgesehen.

Unsere nachträgliche Korrektur um +50.000 kompensiert diesen Einschnitt also zum Teil. Während dieses Geld komplett der Qualifizierung Alleinerziehender zu Gute kommen soll, bleibt es bei den ursprünglich vorgesehenen Kürzungen für die Unterpunkte „Berufsorientierungsmaßnahmen für Mädchen“ und „Mentoring für Migranten“.

Wichtige Anlaufstelle sowohl für Alleinerziehende als auch für Berufsrückkehrerinnen sind die in Rheinland-Pfalz etablierten vier Beratungsstellen „Frau & Beruf“. Wir treten für deren Erhalt und Fortführung ein und begrüßen es daher, dass diese auf dem bisherigen finanziellen Niveau ihre Arbeit fortsetzen können: Die Förderung dieser vier Beratungsstellen wird im Jahr 2012 auf dem bisherigen Niveau fortgeführt und für 2013 von 360.000 auf 365.000 Euro aufgestockt.

Unsere Fraktion hat es zudem ausdrücklich begrüßt, dass die Landesregierung trotz aller Konsolidierungszwänge die Mittel für die Informationsstelle „Innovative Arbeitszeitmodelle“ bereits in ihrem Haushaltsentwurf aufrechterhalten und sogar leicht von 96.000 Euro auf 97.000 Euro angehoben hat (Unterpunkt 2 im Haushaltsposten 07 12 - 684 01). Damit kann auch dieses Projekt auf dem bisherigen Niveau fortgeführt werden; allein das ist in Zeiten des Sparens eine gute Nachricht.

Dennoch kommt es auch zu Einsparungen im Bereich der Frauenarbeit. Die Schuldenbremse in unserer Landesverfassung verpflichtet uns, bis 2020 einen ausgeglichenen Haushalt zu erreichen. Wie alle Ressorts muss auch das für Gleichstellungspolitik federführende Ministerium für Integration, Familie, Kinder, Jugend und Frauen seinen Beitrag dazu leisten. Deshalb haben wir maßvolle Kürzungen mitgetragen, insbesondere unter der Voraussetzung, dass die betroffenen Frauen und Mädchen grundsätzlich auch auf andere Angebote zurückgreifen können. Im Fall der Arbeitsmarktintegration zum Beispiel können neue Berufsrückkehrerinnen-Trainings der Bundesagentur für Arbeit zur Kompensation beitragen. Trotz der Absenkung im Haushalt wird es in diesem Bereich nach wie vor für jede betroffene Frau und jedes betroffene Mädchen eine Anlaufstelle geben, die kompetent beim Einstieg oder Wiedereinstieg ins Berufsleben hilft.

Beim Posten „Zuschüsse zu Ein-/ Wiedereingliederungsprogrammen für Frauen in den Arbeitsmarkt“(01 12 – 684 01) haben wir erhebliche Kürzungen zu vertreten:

Von 943.700 Euro 2011 wurde auf je 718.700 für 2012 und 2013 gekürzt, also um 225.000 Euro oder fast ein Viertel. Während die darin enthaltene „Förderung von 4 Beratungsstellen Frau und Beruf“ 2012 auf 360.000 fortgeführt und 2013 auf 365.000 erhöht wird (s.o.), wird der Unterposten „Arbeitsmarktpolitisches Programm zur Ein- bzw. Wiedereingliederungen von Frauen und Mädchen ins Erwerbsleben von 583.700 auf 358.700 gekürzt, 2013 sogar auf 353.700.

Dies ist vertretbar, da ein Teil der dadurch wegfallenden Seminare zur Arbeitsmarktintegration durch ein neues Angebot der Bundesagentur für Arbeit kompensiert wird. Die BA hat angekündigt, im Laufe dieses Jahres ein Einzel-Training für Berufsrückkehrerinnen anzubieten, welches folglich aus Bundesmitteln finanziert wird.

Es ist weiterhin davon auszugehen, dass die BA die Durchführung ihres neuen Angebots für Berufsrückkehrerinnen ausschreiben wird, so dass auch die bisherigen Träger zum Zuge kommen können.

Darüber hinaus könnten in diesem Zusammenhang auch Kürzungen bei Maßnahmen zur Umsetzung des Landesgleichstellungsgesetzes thematisiert werden: Von 21.500 wird auf 20.000 gekürzt. Hier ist zu berücksichtigen, dass der Ist-Wert 2010 knapp 5000 Euro betrug.

Angesichts all dessen betrachten wir die gesamten Veränderungen im Haushaltskapitel „Frauen“ als vernünftig: Neben dem klaren Bekenntnis zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen haben wir bezüglich der beruflichen Förderung für Alleinerziehende im Rahmen des Machbaren nachjustiert. Und auch in Zukunft werden wir uns dafür einsetzen, dass die Konsolidierung der öffentlichen Haushalte nicht einseitig zu Lasten sozialer Projekte stattfindet: Dafür brauchen wir vor allem eine gerechte Steuerpolitik im Bund, in der auch die Reichen und Superreichen endlich einen angemessenen Beitrag zum Gemeinwesen leisten: Breite Schultern müssen wieder mehr tragen als schmale – denn nur so wird die Politik auch in Zukunft einen finanziellen Spielraum dafür haben, über gesetzliche Verpflichtungen hinaus unsere Gesellschaft mit zu gestalten.

Herzlichen Dank an alle, die sich in die Diskussion eingebracht haben! Wir freuen uns auf eine gute Zusammenarbeit auch in Zukunft.

 
 

Willkommen

Ich freue mich über Ihr Interesse an meiner Person, meiner Arbeit vor Ort und im rheinland-pfälzischen Landtag. Die folgenden Seiten werden Sie ausführlich darüber informieren. Da mir die Anliegen der Bürgerinnen und Bürger sehr wichtig sind, können Sie mir gerne Ihre Fragen und Anregungen per Email übermitteln.
Ich wünsche Ihnen viel Spaß beim Lesen.
Ihre

 

Aktuelle-Artikel

 

So bleiben wir in Kontakt


Besuchen Sie mich auf Facebook

 

Videos

 

Suchen

 

Downloads

Download

Infos