"Der Gesetzentwurf für das neue Märktegesetz sieht vor, Floh- und Trödelmärkte sowie sogenannte "privilegierte Spezialmärkte", die den Tourismus und die regionale Identität fördern und auf denen Waren mit Liebhaber, aber ohne Gebrauchswert angeboten werden, an bis zu acht Marktsonntagen im Jahr zu ermöglichen. Darüber hinaus würden Messen und Ausstellungen mit überregionaler Bedeutung und lokale Gewerbeschauen ebenfalls sonntags stattfinden können. Das Gesetz sieht auch vor, dass sich die Zahl von acht Marktsonntagen um die Zahl verkaufsoffener Sonntage nach dem Ladenöffnungsgesetz reduziert.