Dreyer: 60 Jahre Betriebsverfassungsgesetz – ein Gewinn!

Landespolitik

„Das Betriebsverfassungsgesetz war und ist eine ganz wichtige Grundlage für eine vertrauensvolle Zusammenarbeit in den Unternehmen und ein Meilenstein in der Geschichte der betrieblichen Mitbestimmung in Deutschland. Es sichert die Mitwirkung und Mitbestimmung der Betriebsräte in allen Fragen, die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Betrieb direkt betreffen.“ Das sagte Arbeitsministerin Malu Dreyer heute in Mainz anlässlich des 60. Jahrestages seit in Kraft treten des Betriebsverfassungsgesetzes am 11. Oktober 1952 und 40 Jahre nach seiner Reform im Jahre 1972. Damit habe das Betriebsverfassungsgesetz in der Nachkriegszeit Demokratie in die Betriebe getragen und sei eine wesentliche Stütze der Sozialen Marktwirtschaft in Deutschland.

„Gerade die Wirtschafts- und Finanzkrise hat gezeigt, wie wichtig die Arbeit von Betriebsräten und wie existenziell die gute Zusammenarbeit von Unternehmensleitung und Betriebsrätinnen bzw. Betriebsräten sein kann. Gemeinsam und mit den Beschäftigten haben sie wesentlich dazu beigetragen, dass ein Unternehmen gut durch die Krise gekommen ist“, verdeutlichte Dreyer. Mitbestimmung sei aber nicht nur in Zeiten der Krise wichtig, sondern sei auch in einer sich wandelnden Arbeitswelt mit immer neuen Herausforderungen an Unternehmen und Beschäftigte von besonderer Bedeutung, da sie mit dazu beitragen könne, dass Motivation, Kreativität und Zufriedenheit der Beschäftigten erhalten bleibt.
„Im Laufe der letzten 60 Jahre hat das Betriebsverfassungsgesetz nichts an Bedeutung eingebüßt. Im Gegenteil – Mitbestimmung ist hoch aktuell und hat sich zu einem unverzichtbaren Bestandteil der deutschen Unternehmenskultur entwickelt“, unterstrich die Ministerin.

 
 

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